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Verlustvorträge in den Niederlanden

Verluste können ein Jahr rückgetragen und unbeschränkt vorgetragen werden, vorausgesetzt sie wurden von dem Finanzamt (Steuerinspektor: „belastinginspecteur”) festgestellt. Verluste können bis zu 50 % des steuerpflichtigen Gewinnes verrechnet werden, sofern der Gewinn ein Schwellenwert von 1 Mio. € überschreitet.  

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