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1. Nach diesem Gesetz werden die folgenden Steuern erhoben:

1° Erbschaftssteuer auf den Wert all dessen, was durch den Tod einer Person, die zum Zeitpunkt des Todes in den Niederlanden wohnte, erbrechtlich erworben wird;
2° Schenkungssteuer auf den Wert von allem, was durch Schenkung von einer Person erworben wurde, die zum Zeitpunkt der Schenkung in den Niederlanden wohnt.

Anders als in Deutschland fällt also diese Steuer nur an wenn der Schenker oder der Verstorbene in den Niederlanden wohnt.

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