Steuersatz für die Erbschaftsteuer und die Schenkungssteuer
Die Steuer wird zu folgendem Satz erhoben.
Dieser Satz enthält in der dritten und vierten Spalte für die dort genannten
Erwerber den Prozentsatz der Besteuerung des Teils des besteuerten Erwerbs,
der zwischen den in der ersten und zweiten Spalte zusätzlich genannten
Beträgen liegt.
Teil des besteuerten Erwerbs zwischen und I. bei Erwerb durch
Gesellschafter oder Abkömmlinge in gerader Linie II. in anderen Fällen
€ 0 € 130.425
10%
30%
€ 130.425 und höher
20%
40%