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Schenkungssteuerbefreiungen

Es gibt 13 Sorten von Befreiungen in Artikel 33 des Gesetzes.

Innerhalb Familienverhältnisse sind die wichtigsten:

Absatz 5 Freistellung für Kinder

durch ein Kind der Eltern, bis zu einem Betrag von €5.677.

Oder, sofern dieser Betrag für ein Kind zwischen 18 und 40 Jahren für ein Kalenderjahr erhöht wird, und sofern dieser erhöhte Freibetrag in der Steuererklärung geltend gemacht wird, bis zu einem Betrag von:
a. € 27.231;
b. € 56.724, vorbehaltlich der durch Ministerialverordnung festzulegenden Bedingungen, wenn der Betrag für die Zahlung von Kosten für ein Studium oder eine Berufsausbildung für dieses Kind vorgesehen ist und diese Kosten erheblich höher als üblich sind, oder;
c. €106.671, unter Bedingungen, die durch eine ministerielle Verordnung festgelegt werden, wenn es sich um eine Schenkung zugunsten eines Privathauses handelt;

Es ist schon vorgesehen das die Freistellung von €106.671 ab 2023 heruntergebracht wird bis auf € 28.947, und ab 2024 auf €0.

Absatz 7 Freistellung für Dritte

in allen anderen Fällen: €2.274 
Oder dieser Betrag wird für eine Person im Alter zwischen 18 und 40 Jahren für ein Kalenderjahr auf einen Betrag von €106.671 € erhöht, vorbehaltlich der durch Ministerialverordnung festzulegenden Bedingungen, wenn es sich um eine Schenkung zugunsten eines selbst genutzten Hauses handelt und sofern diese Befreiung in der Steuererklärung geltend gemacht wird;

Es ist schon vorgesehen das die Freistellung von €106.671 ab 2023 heruntergebracht wird bis auf € 28.947, und ab 2024 auf €0.

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