Schenkungssteuerbefreiungen
Es gibt 13 Sorten von Befreiungen in Artikel 33 des Gesetzes.
Innerhalb Familienverhältnisse sind die wichtigsten:
Absatz 5 Freistellung für Kinder
durch ein Kind der Eltern, bis zu einem Betrag von €5.677.
Oder, sofern dieser Betrag für ein Kind zwischen 18 und 40 Jahren für
ein Kalenderjahr erhöht wird, und sofern dieser erhöhte Freibetrag in der
Steuererklärung geltend gemacht wird, bis zu einem Betrag von:
a. € 27.231;
b. € 56.724, vorbehaltlich der durch Ministerialverordnung festzulegenden
Bedingungen, wenn der Betrag für die Zahlung von Kosten für ein Studium
oder eine Berufsausbildung für dieses Kind vorgesehen ist und diese Kosten
erheblich höher als üblich sind, oder;
c. €106.671, unter Bedingungen, die durch eine ministerielle Verordnung
festgelegt werden, wenn es sich um eine Schenkung zugunsten eines Privathauses
handelt;
Es ist schon vorgesehen das die Freistellung von €106.671 ab 2023 heruntergebracht wird bis auf € 28.947, und ab 2024 auf €0.
Absatz 7 Freistellung für Dritte
in allen anderen Fällen: €2.274
Oder dieser Betrag wird für eine Person im Alter zwischen 18 und 40 Jahren
für ein Kalenderjahr auf einen Betrag von €106.671 € erhöht, vorbehaltlich
der durch Ministerialverordnung festzulegenden Bedingungen, wenn es sich
um eine Schenkung zugunsten eines selbst genutzten Hauses handelt und sofern
diese Befreiung in der Steuererklärung geltend gemacht wird;
Es ist schon vorgesehen das die Freistellung von €106.671 ab 2023 heruntergebracht wird bis auf € 28.947, und ab 2024 auf €0.