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Schachtelprivileg

Empfangene Beteiligungserträge aus in- und ausländischen Gesellschaften werdenin der niederländischen Körperschaftsteuer  zu 100% freigestellt bei einer Mindestbeteiligungsquote von 5 % in voller Höhe nach dem Schachtelprivileg freigestellt, sofern

  • die Beteiligung nicht lediglich zu Anlagezwecken gehalten wird (Portfolio-Investment) oder
  • (Subject to tax test) die ausschüttende Gesellschaft einer Besteuerung unterliegt die nach niederländischen Maßstäben als angemessen gilt (im Prinzip 10 %) oder
  • (Asset-Test). das Vermögen der Beteiligungsgesellschaft besteht nicht zu mehr als 50 % aus niedrig besteuerten oder gar steuerfreien Portfolioinvestments. Aus diesem Grund qualifizieren sich z. B. Erträge aus Investmentgesellschaften nicht für das Schachtelprivileg.

Zu den begünstigten Beteiligungserträgen gehören offene und verdeckte Gewinnausschüttungen, Erträge aus Genussrechten, partiarischen Darlehen und typischen stillen Beteiligungen und S. Liquidationserträge. Das Schachtelprivileg gilt auch für Währungsgewinne und -verluste, die aus der Finanzierung von Beteiligungen stammen.

Wenn einer dieser Ausnahmen greifen kommt es zur Anrechnung. Es gilt keine Frist wie lange die Anteile vor der Dividende schon in Besitz sind. Die Anti-Hybrid-Regelung der Mutter-Tochter-Richtlinie sorgt dafür das das Schachtelprivileg auf Dividenden oder vergleichbare Vergütungen nur noch anwendbar ist, soweit solche Zahlungen auf Ebene des ausschüttenden Tochterunternehmens nicht steuerlich abzugsfähig sind. Die Niederlande haben auch spezielle CFC-Regeln, also auch eine Hinzurechnungsbesteuerung

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