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Gesetzentwurf

Gesetzentwurf für 0% Mehrwertsteuer für eine Photovoltaikanlage auf Häusern ab 1. Januar 2023. Die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe eines Hauses unterliegt einem Mehrwertsteuersatz von 21%. Die Zweite Kammer des Parlements hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der diesen Mehrwertsteuersatz ab dem 1. Januar 2023 auf 0% ändert. Wenn der Gesetzentwurf auch von der 1. Kammer verabschiedet wird, sind hier die wichtigsten Änderungen und Konsequenzen.

Wofür gilt der 0% Steuersatz

Der 0%ige Mehrwertsteuersatz gilt nur für die Lieferung und Installation von Solarmodulen auf oder in der Nähe eines Wohnhauses. Unter "Haus" versteht Man zum Beispiel auch eine Garage oder einen Schuppen, der an ein Haus angebaut ist, sowie einen Wintergarten oder einen Anbau oder eine Erweiterung. Und ein Ferienhaus. Der 0%-Satz gilt z.B. auch für die Installation von Kabeln, Montagematerial und sogenannten Optimierern und Wechselrichtern. Und für die Änderung des Zählerkastens in Verbindung mit dem Kauf Ihrer Solarmodule.Für andere Arbeiten, wie z.B. eine eventuelle Verstärkung des Daches oder den Einbau einer Wärmepumpe, gilt weiterhin der Mehrwertsteuersatz von 21%.

Ausnahmen

Achtung! Kaufen Sie ein neu gebautes Haus mit Sonnenkollektoren, die auch als Dach dienen? Wir nennen sie integrierte Sonnenkollektoren. Dies unterliegt weiterhin dem Mehrwertsteuersatz von 21%.

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