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DBA Deutschland-Niederlande Änderungen

DBA Deutschland-Niederlande

Das DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) ist in April 2012 abgeschlossen. Es trat erst ab 2016 in Kraft. Das lag daran dass die Niederlande ziemlich lange für die Ratifizierung gebraucht haben.

Änderungsprotokoll von 24.März 2021

Am 24. März 2021 haben dich die Länder einige Änderungen vereinbart. Es geht (Kurzfassung) um die folgende Themen:

·       Der Begriff Betriebsstätte wird so geändert dass es die Absprachen im BEPS-Aktionspunkt 7 entspricht. Damit ist eine Tätigkeit schneller eine Betriebsstätte;

·       Nach Artikel 10 des Abkommen gibt es bei einer Mindestbeteiligung von 10% die Möglichkeit dass die Quellensteuer auf 5% reduziert wird. Neu ist, dass diese 10% während eines Zeitraums von 365 Tage bestehen muss.

·       In Artikel 13 Absatz 2 ist vereinbart dass Gewinne aus der Veräußerung der Anteile in einer Gesellschaft die zu 75% oder mehr aus Immobilien besteht, im Staat besteuert werden darf, wo die Immobilie sich befindet. Das gab Planungsmöglichkeiten. Hier ist abgesprochen dass diese Besteuerung auch möglich ist wenn es dieser Tatbestand in den letzten 365 Tage gab;

·       In Artikel 17 wird die Besteuerung von Ruhegehälter, Renten und Sozialversicherungsleistungen mehr gerecht geregelt.

·       Das DBA bekommt eine generelle anti-missbrauch Klausel. Die sogenannte “Principal Purpose Test”

Inkrafttretung der Änderungen

Deutschland und Niederlande habe ratifiziert. Die Änderungen sind am 31. Juli 2022  in Kraft getreten.

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