Niederländischer Geschäftsführer einer GmbH
Anrechnung ab 2023 auch in den Niederlanden
Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen
Im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und die Niederlande
ist in Artikel 15 verabredet:
(1) Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen und sonstige Vergütungen,
die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft als
Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats einer Gesellschaft bezieht,
die im anderen Vertragsstaat ansässig ist, können im anderen Staat besteuert
werden.
(2) Der Ausdruck „Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats“ umfasst
sowohl mit der allgemeinen Geschäftsleitung der Gesellschaft als auch mit
der Aufsicht darüber beauftragte Personen
Also: Deutschland besteuert den Geschäftsführer der GmbH, die Niederlande
den Geschäftsführer der BV.
Anrechnung im DBA der Standard
Im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und die Niederlandeist für das Gehalts eines Geschäftsführer oder Verwaltungsrat Mitglied die sogenannte Anrechnung abgesprochen. Das steht in Artikel 22 DBA).
Freistellungsmethode
Eine Anrechnung führt dazu dass ein sogenannter „Salary Split“ nicht
zu ein Vorteil führt. Der Niederländer der als Geschäftsführer einer GmbH
in Deutschland mit maximal 42% besteuert wird, muss dieses Einkommen in
den Niederlanden als Welteinkommen zuerst in seiner Steuererklärung mit
aufnehmen. Nach Berechnung der Steuer, wobei zuerst (als Beispiel) biss
zu 49,5% besteuert wird, führt die Freistellungsmethode dazu dass diese
Steuer völlig wegfällt. In unser Vorbild hat er keine anderen Einkünfte,
damit fällt 1/1 von 49% weg.
Bei der Anrechnungsmethode aber, werden diese 42% auf die 49%% angerechnet.
Damit bleibt effektiv der 49% Steuersatz instand.
Die Niederlande hatten bisher die Freistellungsmethode in ein Beschluss
(18 juli 2008 nr. CPP 2007/664M) erlaubt. Dass ändert sich ab 2023.
Beschluss 8 Juli 2022 nr. 2022-178650
In diesem Beschluss wird mitgeteilt dass die Genehmigung die Freistellungsmethode für Geschäftsführer und Mitglieder des Verwaltungsrates zu hantieren ab 2023 wird beendet.
Was zu tun?
Der auftretende Nachteil liegt beim Geschäftsführer. Er hat aber meistens die Geschäftsführerposition bei der GmbH nach Verhandlungen angenommen. In diese Gespräche würde ihm wahrscheinlich eine Vorteil in Voraussicht gestellt. Dieser Vorteil fällt weg. Daher sollte Man sich auch als Arbeitgeber schon frühzeitig mit dieser Änderung beschäftigen.