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Gesetz zur Regelung des Gegenbeweises in Box 3 verabschiedet

Das Gesetz zur Regelung des Gegenbeweises in Box 3 wurde am 8. Juli 2025 vom Senat verabschiedet. Die Regeln für den Gegenbeweis sind nun endgültig festgelegt. Mit dem Formular OWR, das ab dem 10. Juli online verfügbar ist, können Steuerpflichtige mit Einkünften in Box 3 möglicherweise die Gegenbeweisregelung in Anspruch nehmen.

Zuerst noch kurz die Box 3 Geschichte

Oberster Gerichtshof: zusätzliche Rechtswiederherstellung Box 3

Am 6. Juni 2024 entschied der Oberste Gerichtshof, dass Sie in Box 3 den – vom Obersten Gerichtshof definierten – tatsächlichen Ertrag berücksichtigen dürfen, wenn dieser unter dem gesetzlich festgelegten Ertrag liegt. Der Oberste Gerichtshof gab dabei und auch in späteren Urteilen Hinweise, wie dieser tatsächliche Ertrag zu berechnen ist.

Gesetz zur Gegenbeweisregelung für Box 3

Das Gesetz zur Gegenbeweisregelung für Box 3 basiert auf den Hinweisen des Obersten Gerichtshofs. Ein Steuerpflichtiger, dessen tatsächliche Rendite unter der gesetzlich festgelegten Rendite liegt, kann möglicherweise diese Gegenbeweisregelung in Anspruch nehmen.

Bitte beachten Sie

Wenn Ihre tatsächliche Rendite höher ist, müssen Sie nichts unternehmen. Sie müssen dann nicht mehr Box-3-Steuer zahlen als auf der Grundlage der gesetzlich festgelegten Rendite.

Für wen

Die Gegenbeweisregelung für Box 3 gilt für die Steuerjahre ab 2021 für alle Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Box 3. Für die Jahre 2017-2020 gilt die Gegenbeweisregelung für alle Steuerpflichtigen mit Einkommen in Box 3, deren endgültiger Einkommensteuerbescheid am 24. Dezember 2021 noch nicht rechtskräftig festgestanden hat, sofern rechtzeitig Einspruch eingelegt oder eine von Amts wegen vorgenommene Herabsetzung beantragt wurde. In diese letzte Kategorie fallen auch Steuerpflichtige, die damals rechtzeitig Einspruch eingelegt haben und für die die erste Rechtswiederherstellung angewendet wurde. Sie können auch an dieser zweiten Rechtswiederherstellung teilnehmen (wobei sie für die Jahre 2017-2019 rechtzeitig einen Antrag auf eine von Amts wegen vorgenommene Ermäßigung gestellt haben müssen).

Achtung!

Für Steuerpflichtige, die für alte Jahre (2017 bis einschließlich 2020) nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt haben, läuft noch das separate Massenbeschwerdeverfahren. Diese Steuerpflichtigen können für die betreffenden Steuerjahre keinen Anspruch auf die Gegenbeweisregelung geltend machen. Sollte der Oberste Gerichtshof im MB+-Verfahren letztendlich entscheiden, dass sie doch Anspruch auf Rechtswiederherstellung haben, können sie sich noch auf die Gegenbeweisregelung berufen.

Schreiben der Steuerbehörde

Um die Gegenbeweisregelung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie das Formular „Opgaaf Werkelijk Rendement” (OWR) verwenden. Wenn Ihr Einkommensteuerbescheid noch nicht endgültig ist, erhalten Sie ein Schreiben von der Steuerbehörde. In diesem Schreiben wird Ihnen mitgeteilt, dass Sie die Gegenbeweisregelung in Anspruch nehmen können.

Bitte beachten Sie

Die Steuerbehörde beginnt ab Mitte Juli 2025 mit dem Versand der Briefe. Die Steuerbehörde sendet den Brief an Sie, den Steuerpflichtigen, und nicht an uns, Ihren Berater. Wenn Sie einen solchen Brief erhalten, leiten Sie ihn bitte so schnell wie möglich an uns weiter. Sie haben nämlich nur eine begrenzte Frist, um das Formular OWR auszufüllen. Diese beträgt 26 Wochen, wenn wir die Steuererklärung für Sie eingereicht haben, und 12 Wochen, wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst eingereicht haben.

Beachten Sie, dass Sie pro Steuerjahr einen Brief von der Steuerbehörde erhalten. Diese Briefe werden wahrscheinlich nicht alle gleichzeitig zugestellt.

Liegt ein Einspruch oder ein Antrag auf eine von Amts wegen vorgenommene Ermäßigung für ein oder mehrere Steuerjahre vor? Dann erhalten Sie von der Steuerbehörde ein Schreiben, in dem Sie diesen Einspruch oder Antrag begründen müssen. Dieses Schreiben kann sich auf mehrere Steuerjahre beziehen. Reichen Sie auch dieses Begründungsschreiben umgehend bei uns ein. Die maximale Antwortfrist für diese Schreiben beträgt nämlich nur 12 Wochen.

Sammeln Sie bereits Ihre Daten

Wenn Sie die Gegenbeweisregelung in Anspruch nehmen möchten, sammeln Sie bereits die Daten, die für die Berechnung und Begründung Ihres tatsächlichen Ertrags erforderlich sind. So vermeiden Sie Verzögerungen, die dazu führen könnten, dass die Abgabefrist für das OWR-Formular nicht eingehalten wird.

Endgültiger Steuerbescheid

Haben Sie einen endgültigen Steuerbescheid erhalten? Dann kann es sinnvoll sein, rechtzeitig Einspruch gegen diesen Bescheid einzulegen. In einigen Fällen reicht das Formular OWR möglicherweise nicht aus. Wenden Sie sich daher nach Erhalt eines endgültigen Steuerbescheids an unsere Berater, um Ihre Situation zu besprechen.



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