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Allgemeine Geschäftsbedingungen, wie gültig am 23. November 2022


(die Niederländische Bedingen sind führend, sehe auch Artikel 2.5)

Artikel 1 - Allgemeines

  1. In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die nachstehen-den Begriffe wie folgt definiert:
    1. Auftraggeber: die Partei, die den Auftrag erteilt.
    2. Auftragnehmer: die Jongbloed Fiscaal Juristen mit Sitz in: Enschede, Den Haag und Almelo (Niederlande), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht.
    3. Auftrag beziehungsweise Vertrag: Der Dienstvertrag, kraft dessen der Auftragnehmer sich gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, bestimmte Dienstleistungen zu erbringen.
  2. Sämtliche Aufträge werden vom Auftragnehmer ausschließlich unter Berücksichti-gung der Bestimmungen in den Artikeln 7:404 und 7:407 Absatz 2 des niederlän-dischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek - BW) angenommen und durchgeführt, und zwar ungeachtet der Tatsache, ob der Auftraggeber bei der Er-teilung des Auftrag ausdrücklich oder stillschweigend davon ausgegangen ist, dass (eine) bestimmte Person(en) den Auftrag erledigen wird/werden.
  3. Sämtliche Klauseln in den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbe-dingungen werden auch für all diejenigen Personen vereinbart, die für den Auftragnehmer im Rahmen der Durchführung des Auftrags tätig sind.
    Sie können sich gegenüber dem Auftraggeber darauf berufen.

Artikel 2 - Anwendbarkeit

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge bzw. Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bzw. deren Rechts-nachfolgern sowie alle sich aus diesen ergebenden und/oder damit zusammen-hängenden Verträgen sowie alle vom Auftragnehmer erteilten Angebote und/oder Offerten.
  2. Der Auftragnehmer schließt die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingun-gen des Auftraggebers ausdrücklich aus.
  3. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn und soweit der Auftragnehmer sie gegenüber dem Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich bestätigt hat.
  4. Sollte eine Bestimmung, die Teil des Vertrags oder dieser allgemeinen Geschäftsbe-dingungen ist, unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen so weit wie möglich bestehen. Die unwirksame Bestimmung ist in Abstimmung zwischen den Parteien unverzüglich durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.
  5. Sofern zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Uneinigkeit über die Auslegung der in einer anderen Sprache als der niederländischen Sprache über-setzten allgemeinen Geschäftsbe-dingungen entstehen sollte, so ist die Auslegung der in der nieder-ländischen Sprache erstellten allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich.

Artikel 3 – Zustandekommen des Vertrags

  1. Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, da der Auftragnehmer die vom Auftragnehmer und Auftraggeber unterzeichnete Auftrags-bestätigung zurückerhalten hat. Die Auftragsbestätigung basiert auf den zum Zeitpunkt der Bestätigung dem Auftragnehmer vom Auftragnehmer erteilten Informationen. Es wird davon ausgegangen, dass die Auftrags-bestätigung den Vertrag korrekt und vollständig wiedergibt.
  2. Sofern der Auftrag mündlich erteilt worden ist bzw. sofern die Auftrags-bestätigung (noch) nicht unterzeichnet beim Auftragnehmer einge-gangen ist, wird davon ausgegangen, dass der Auftrag unter Anwend-barkeit der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in dem Moment zustande gekommen ist, da der Auftragnehmer auf Ersuchen des Auftraggebers die Durchführung des Auftrags aufgenommen hat.

Artikel 4 - Daten und Informationen

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche vom Auftragnehmer ver-langten Daten und Informationen sowie die Daten und Informationen, von denen der Auftraggeber nach billigem Ermessen annehmen kann, dass der Auftragnehmer diese zur korrekten Durchführung des Auftrags benötigt, a) rechtzeitig, b) in der vom Auftragnehmer gewünschten Form und c) auf die vom Auftragnehmer gewünschte Art und Weise zu erteilen.
  2. Der Auftraggeber gewährleistet die Richtigkeit, Vollständigkeit, Zuver-lässigkeit und Rechtmäßigkeit der von oder im Namen des Auftrag-gebers dem Auftragnehmer erteilten Daten und Informationen, auch wenn diese über Dritte erteilt werden oder von Dritten stammen, es sei denn, aus der Natur des Auftrags ergibt sich etwas anderes.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich über Tatsachen und Umstände zu informieren, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten.
  4. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Durchführung des Auftrags bis zu dem Moment auszusetzen, da der Auftraggeber die in Absatz 1, 2 und 3 genannten Pflichten erfüllt hat.
  5. Zusätzliche Kosten, zusätzliche Stunden sowie sonstige Schäden für den Auftragnehmer, welche durch den Umstand entstanden sind, dass der Auftraggeber die in Absatz 1, 2 oder 3 genannten Pflichten nicht erfüllt hat, gehen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
  6. Der Auftragnehmer sendet dem Auftraggeber auf dessen erste Aufforderung hin die vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen zurück.
  7. Der Auftraggeber ist für die korrekte Erfüllung der einschlägigen gesetz-lichen Datenschutzvorschriften und -bestimmungen verantwortlich, wo-runter die Bestimmungen in Bezug auf die Erteilung und Bereitstellung von Personendaten an den Auftragnehmer in Bezug auf Personal und Kunden des Auftraggebers oder Dritte, auch sofern diese von Dritten stammen oder von Dritten in dessen Auftrag erteilt werden. Der Auf-tragnehmer kann im Zusammenhang mit einer Nichterfüllung oder nicht korrekten Erfüllung durch den Auftraggeber nicht haftbar gemacht werden.

Artikel 5 - Durchführung des Auftrags

  1. Der Auftragnehmer bestimmt die Art und Weise, wie und von wem der Auftrag durchgeführt wird, berücksichtigt dabei allerdings die vom Auftraggeber geäußerten Wünsche möglichst weitgehend. Sofern der Auftragnehmer bei der Durchführung des Auftrags auf Kosten des Auftraggebers Dritte einschalten möchte, schreitet er ausschließlich mit Genehmigung des Auftraggebers dazu.
  2. Der Auftragnehmer führt die Tätigkeiten nach bestem Vermögen und mit der ihm Rahmen seiner Berufsausübung gebotenen Sorgfalt durch; der Auftragnehmer kann allerdings nicht für das Erreichen eines jeglichen vorgegebenen Ergebnisses einstehen.
  3. Der Auftrag wird unter Berücksichtigung der einschlägigen (Berufs-) Leitlinien und gesetzlichen Vorschriften durchgeführt. Der Auftraggeber wirkt stets vollständig an der Erfüllung der Pflichten, die sich daraus für den Auftragnehmer ergeben, mit.
  4. Es ist dem Auftraggeber bekannt, dass der Auftragnehmer auf Grund des niederländischen Gesetzes zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Wet ter voorkoming van witwassen en financieren van terrorisme - Wwft) verpflichtet sein kann,
    1. eine Untersuchung nach der Identität des Auftraggebers und/oder Klienten durchzuführen.
    2. bestimmte Transaktionen den diesbezüglich behördlicherseits benannten offiziellen Stellen zu melden.
  5. Unter den (Berufs-) Leitlinien versteht sich auf jeden Fall das Reglement zur Berufspraxis (Reglement Beroepsuitoefening) des niederländischen Verbands der Steuerberater (Nederlandse Orde van Belastingadviseurs - NOB).
  6. Der Auftragnehmer schließt eine jegliche Haftung für Schaden aus, der dadurch entstehen sollte, dass der Auftragnehmer den für ihn geltenden gesetzlichen Vorschriften und (Berufs-) Leitlinien nachkommt.
  7. Der Auftragnehmer führt hinsichtlich des Auftrags eine Akte, welche Kopien der relevanten Unterlagen enthält. Jene Akte ist Eigentum des Auftragnehmers.
  8. Während der Ausführung des Auftrags ist auf Wunsch einer der Par-teien Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer durch Einsatz elektronischer Mittel (E-Mail) möglich. Der Auftraggeber und Auftragnehmer sind gegenüber einander nicht für Schäden haftbar, die sich aus dem Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel (E-Mail) ergeben sollten. Sowohl der Auftraggeber als der Auftragnehmer unter-nehmen alles, was nach billigem Ermessen zur Verhütung von Gefah-ren, wie die Verbreitung von Viren und anderen Computerschädlingen, erwartet werden darf.
  9. Im Falle von Zweifeln hinsichtlich des Inhalts und/oder der Versendung elektronischer Post sind die Datenauszüge aus den Computersystemen des Auftragnehmers maßgeblich.

Artikel 6 - Fristen

  1. Fristen, innerhalb derer Tätigkeiten durchgeführt zu sein haben, ver-stehen sich ausschließlich als Fixtermine, sofern dies schriftlich verein-bart worden ist.
  2. Sofern der Auftraggeber einen Vorschuss zu entrichten hat oder er für die Durchführung des Auftrags erforderliche Daten und Informationen bereitzustellen hat, so fängt die Frist, innerhalb derer die Tätigkeiten abzurunden sind, erst an, sobald die Zahlung gänzlich beim Auftrag-nehmer eingegangen ist beziehungsweise dem Auftragnehmer die Daten und Informationen vollumfänglich zur Verfügung gestellt worden sind.
  3. Der Auftraggeber kann den Vertrag - es sei denn, es steht fest, dass die Durchführung dauerhaft unmöglich ist - ausschließlich wegen einer Überschreitung der Frist auflösen, sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach Verstreichen der vereinbarten Frist eine ange-messene Frist gesetzt hat, um den Auftrag doch noch (gänzlich) auszuführen, und der Auftragnehmer den Auftrag auch danach nicht oder nicht gänzlich innerhalb der gesetzten Frist durchführt.

Artikel 7 - Kündigung

  1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer eingegangen, es sei denn, aus dem Inhalt, der Natur oder dem Zweck des erteilten Auftrags ergibt sich, dass der Vertrag für eine befristete Dauer eingegangen worden ist.
  2. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer können den Vertrag jederzeit unter Berücksichtigung einer angemessenen Kündigungsfrist (zwischen-zeitlich) kündigen, es sei denn, sofern das Prinzip von Treu und Glau-ben einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit entgegen-steht. Die Kündigung hat der anderen Partei schriftlich mitgeteilt zu werden.
  3. Der Vertrag darf per Einschreiben sowohl vom Auftragnehmer als vom Auftraggeber (zwischenzeitlich) ohne Berücksichtigung einer Kün-digungsfrist gekündigt werden, sofern die zu kündigende Partei nicht in der Lage ist, ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen, oder sofern ein Insol-venzverwalter, Treuhänder oder Liquidator bestellt worden ist, die zu kündigende Partei an einer Schuldensanierungsregelung teilnimmt oder aus anderen Gründen ihre Aktivitäten einstellt oder sofern die kündigen-de Partei das Entstehen einer der oben genannten Umstände bei der zu kündigenden Partei nach billigem Ermessen für plausibel hält oder sofern eine Situation entstanden ist, die im Interesse der kündigenden Partei eine sofortige Beendigung rechtfertigt.
  4. Der Auftragnehmer behält in allen Fällen einer (zwischenzeitlichen) Kündigung Anspruch auf Zahlung der Liquidationen für die von ihm bis zu jenem Zeitpunkt durchgeführten Tätigkeiten, wobei dem Auftrag-geber die vorläufigen Ergebnisse der bis zu jenem Zeitpunkt durch-geführten Tätigkeiten unter Vorbehalt zur Verfügung gestellt werden.
  5. Sofern seitens des Auftraggebers zu einer (zwischenzeitlichen) Kündi-gung geschritten worden ist, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Erstattung des seinerseits entstandenen und plausibel zu machenden Belegungsverlustes sowie der Zusatzausgaben, die der Auftragnehmer nach billigem Ermessen in Folge der frühzeitigen Beendigung des Vertrags hat tätigen müssen oder tätigen muss (wie unter anderem Kosten in Bezug auf etwaige Nachunternehmer), es sei denn, der Kündigung liegen Tatsachen und Umstände zugrunde, die dem Auftrag-nehmer zuzuschreiben sind.
  6. Sofern seitens des Auftragnehmers zu einer (zwischenzeitlichen) Kündi-gung geschritten worden ist, hat der Auftraggeber Anspruch auf Mitwir-kung des Auftragnehmers an der Übertragung von Tätigkeiten an Dritte, es sei denn, der Kündigung liegen Tatsachen und Umstände zug-runde, die dem Auftraggeber zuzuschreiben sind.
  7. Sofern dem Auftragnehmer durch die Übertragung der Tätigkeiten Zu-satzkosten entstehen, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  8. Bei Beendigung des Vertrags hat jede der Parteien sämtliche sich in ihrem Besitz befindenden Güter, Sachen und Dokumente, die der jeweils anderen Partei in Eigentum gehören, jener anderen Partei zur Verfügung zu stellen.

Artikel 8 - Geistiges Eigentum

  1. Alle Rechte in Bezug auf geistiges Eigentum, welche der Auftragnehmer bei der Durchführung des Auftrags entwickelt oder verwendet ein-schließlich Empfehlungen, Arbeitsweisen, (Muster-) Verträge, Syste-mentwürfe und Computerprogramme stehen dem Auftragnehmer zu, sofern diese nicht bereits Dritten zustehen.
  2. Vorbehaltlich der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers ist es den Auftraggeber nicht gestattet, das geistige Eigentum oder dessen Festlegung auf Datenträgern – gegebenenfalls mit oder über das Einsetzen von Dritten - zu veröffent-lichen oder wirtschaftlich zu nutzen, und zwar unbeschadet der Bestim-mungen in Artikel 9.3.

Artikel 9 - Geheimhaltung

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm vom oder durch den Auftrag-geber übermittelten Daten und Informationen gegenüber allen Dritten geheim zu halten, die nicht an der Durchführung des Auftrags beteiligt sind. Diese Pflicht gilt nicht, soweit den Auftragnehmer eine gesetzliche oder berufliche Offenlegungspflicht trifft. Darunter fallen auch die Pflich-ten, die sich aus dem niederländischen Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung [Wet ter voorkoming van witwassen en financieren van terrorisme - Wwft] ergeben oder durch andere nationale oder internationale Vorschriften ähnlichen Inhalts. Sie gilt auch nicht, soweit der Auftraggeber den Auftragnehmer von der Geheimhaltungspflicht befreit hat.
  2. Absatz 1 steht vertraulich-kollegialen Besprechungen innerhalb des Unternehmens des Auftragnehmers nicht entgegen, soweit der Auftrag-nehmer diese zur sorgfältigen Durchführung des Auftrags oder zur sorg-fältigen Erfüllung gesetzlicher oder beruflicher Pflichten für notwendig hält.
  3. Ist der Auftragnehmer selbst Partei eines Disziplinar-, Zivil-, Schieds-gerichts-, Verwaltungs- oder Strafverfahrens, ist er berechtigt, Daten und Informationen, von denen er bei der Durchführung des Auftrags Kenntnis erlangt hat, in einem solchen Verfahren zu verwenden, soweit sie nach seinem sachgerechtem Ermessen dafür von Bedeutung sein können.
  4. Vorbehaltlich einer zuvor erteilten, ausdrücklichen Genehmigung des Auftragnehmers ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, den Inhalt von Empfehlungen, Stellungnahmen oder anderen, schriftlich oder mündlich gemachten Äußerungen des Auftragnehmers zu veröffentlichen oder ihn Dritten auf sonstige Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht, wenn sich dies direkt aus dem Vertrag ergibt, zur Einholung eines sachkun-digen Urteils bezüglich der betreffenden Leistungen des Auftragneh-mers erfolgt, wenn den Auftraggeber eine gesetzliche oder berufliche Offenlegungspflicht trifft oder wenn der Auftraggeber selbst Partei eines Disziplinar-, Zivil-, Schiedsgerichts-, Verwaltungs- oder Strafverfahrens ist.
  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers zu nennen und die für ihn erbrachten Leistungen in groben Zügen zu be-schreiben, um gegenüber (geschäftlichen) Kunden des Auftragnehmers seine Erfahrungen anzugeben.

Artikel 10 - Personenbezogene Daten

  1. Der Auftragnehmer ist im Rahmen eines ihm vom Auftraggeber erteilten Auftrags oder zur Erfüllung ihm obliegender gesetzlicher Pflichten be-rechtigt, personenbezogene Daten betreffend den Auftraggeber und/ oder die mit dem Auftraggeber verbundenen oder bei ihm beschäftigten Personen zu verarbeiten.
  2. Der Auftragnehmer kann personenbezogene Daten auch zu dem Zweck verarbeiten, seine Dienstleistungen für den Auftraggeber zu optimieren oder dem Auftraggeber und/oder den bei ihm beschäftigten Personen Informationen und Dienstleistungen des Auftragnehmers oder Dritter anbieten zu können.
  3. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer im Rahmen der in Absatz 1 und 2 genannten Aktivitäten erfolgt unter Einhaltung der anwendbaren Rechtsvorschriften und Normen auf dem Gebiet des Schutzes personenbezogener Daten.

Artikel 11 - Vergütung

  1. Der Auftraggeber schuldet dem Auftragnehmer eine Vergütung sowie die Erstattung entstandener Kosten entsprechend den beim Auftrag-nehmer gebräuchlichen Tarifen, Berechnungsmethoden und Arbeits-weisen.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Vorschusszahlung des Auftrag-gebers zu verlangen.
  3. Ändern sich nach Zustandekommen des Vertrages, aber vor dessen vollständiger Durchführung tarifbestimmende Faktoren wie beispiels-weise Löhne und/oder Preise, ist der Auftragnehmer berechtigt, den zuvor vereinbarten Tarif entsprechend anzupassen.
  4. Alle Tarife verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben.

Artikel 12 – Zahlung

  1. Die Zahlung muss ohne Abzüge, Kürzungen oder Verrechnungen in niederländischer Währung erfolgen, und zwar durch Einzahlung oder Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum. Als Tag der Zahlung gilt der Tag der Gutschrift des geschuldeten Betrags auf dem Konto des Auf-tragnehmers. Eine Beschwerde gegen die Höhe der Rechnung führt nicht dazu, dass die Zahlungspflicht des Auftraggebers ausgesetzt wird.
  2. Hat der Auftraggeber bis zum Ablauf der in Absatz 1 genannten oder einer anderen, von den Parteien vereinbarten Frist nicht gezahlt, ist er automatisch im Verzug. Der Auftragnehmer ist berechtigt, von diesem Zeitpunkt an die gesetzlichen Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.
  3. Hat ein Auftraggeber, der in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelt, nicht innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist gezahlt, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer alle entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten zu ersetzen, auch soweit diese über eine eventuelle gerichtliche Prozesskostenverurteilung hinaus-gehen. Das gilt nicht, wenn der Auftragnehmer als unterliegende Partei in die Kosten verurteilt wird.
  4. Handelt der Auftraggeber nicht in Ausübung eines Berufes oder Gewer-bes, ist er verpflichtet, außergerichtliche Inkassokosten in Höhe des Be-trags zu ersetzen, der im niederländischen Erlass über die Erstattung außergerichtlicher Inkassokosten (Besluit vergoeding van buitenge-rechtelijke incassokosten) als Höchstbetrag genannt ist. Der Auftrag-geber schuldet diese außergerichtlichen Inkassokosten, nachdem er sich im Verzug befindet und erfolglos zur Zahlung binnen vierzehn Tagen aufgefordert wurde.
  5. Wird ein Auftrag gemeinsam erteilt, haften die Auftraggeber, soweit der Auftrag für sie gemeinsam durchgeführt wurde, als Gesamtschuldner für die Zahlung des Rechnungsbetrags und die anfallenden Zinsen und Kosten.
  6. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, vom Auftraggeber eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung und/oder die Stellung einer Sicherheit zu verlangen, und zwar auch während der Durchführung eines laufenden Auftrags, wenn die finanzielle Situation oder das Zah-lungsverhalten des Auftraggebers dies nach Meinung des Auftragneh-mers rechtfertigt. Wird die Vorauszahlung nicht geleistet oder die Sicherheit nicht gestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, alle weiteren Leistungen auszusetzen.

Artikel 13 - Reklamationen

  1. Eine Reklamation bezüglich durchgeführter Leistungen oder bezüglich des Rechnungsbetrags muss binnen 30 Tagen nach dem Absendetag der Dokumente oder Informationen geltend gemacht werden, die der Auftraggeber reklamiert; andernfalls entfallen sämtliche Ansprüche. Weist der Auftraggeber nach, dass er den Mangel nach Treu und Glauben nicht früher feststellen konnte, muss die Reklamation binnen 30 Tagen nach der Feststellung des Mangels schriftlich an den Auftragnehmer übermittelt werden.
  2. Eine Reklamation führt nicht dazu, dass der Auftraggeber seine Zah-lungspflicht aussetzen kann, außer wenn der Auftragnehmer dem Auf-traggeber zu verstehen gegeben hat, dass er die Reklamation als be-rechtigt anerkennt.
  3. Im Falle einer berechtigten Reklamation hat der Auftragnehmer die Wahl, ob er die in Rechnung gestellte Vergütung anpasst, die betrof-fenen Leistungen kostenlos nachbessert oder neu erbringt oder ob er den Auftrag ganz oder teilweise nicht (weiter) durchführt, wobei eine vom Auftraggeber bereits gezahlte Vergütung anteilig an diesen zu erstatten ist.

Artikel 14 – Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber nur dann für einen Mangel bei der Durchführung des Auftrags, wenn der Mangel in einer Verletzung derjenigen Sorgfalt und Sachkunde besteht, die bei der Durchführung des Auftrags vorausgesetzt werden kann.
  2. Die Haftung des Auftragnehmers für einen Mangel bei der Durch-führung des Auftrags sowie für ein vom Auftragnehmer verursachtes rechtswidriges Handeln ist auf das Dreifache des Betrags beschränkt, den der Auftraggeber nach Maßgabe der Bestimmungen in Artikel 10 als Vergütung (ohne Umsatzsteuer) an den Auftragnehmer gezahlt hat und/oder ihm noch für die Leistungen zu zahlen hat, auf die sich das schadensauslösende Ereignis bezieht oder mit denen es zusammen-hängt, maximal jedoch auf dreihunderttausend Euro (300.000,-- €).
  3. Die im vorstehenden Absatz geregelte Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Schaden die Folge eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Auftragnehmers ist.
  4. Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht:
  5. für beim Auftraggeber oder bei Dritten entstandene Schäden, die eine Folge der Übermittlung falscher oder unvollständiger Daten oder Informationen durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer oder eines anderweitigen Handelns oder Unterlassens des Auftraggebers sind
  6. für beim Auftraggeber oder bei Dritten entstandene Schäden, die die Folge eines Handelns oder Unterlassens von Hilfspersonen sind, die vom Auftraggeber bzw. Auftragnehmer beauftragt wurden (mit Ausnahme von Mitarbeitern des Auftragnehmers), auch wenn diese für ein mit dem Auftragnehmer verbundenes Unternehmen tätig sind
  7. für beim Auftraggeber oder bei Dritten entstandene Betriebsausfall-schäden, indirekte Schäden oder Folgeschäden.
  8. Ein Anspruch auf Schadensersatz muss bis zum Ablauf von zwölf Monaten beim Auftragnehmer geltend gemacht werden, nachdem der Auftraggeber den Schaden festgestellt hat oder hätte feststellen müs-sen; andernfalls entfällt der Anspruch auf Schadensersatz.
  9. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer von allen An-sprüchen Dritter freizustellen (als Dritte gelten auch Gesellschafter, Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglieder und Mitarbeiter des Auftrag-gebers, mit diesem verbundene juristische Personen und Unternehmen sowie andere mit dem Unternehmen des Auftraggebers verbundene Personen), die sich aus den Leistungen des Auftragnehmers für den Auftraggeber ergeben oder damit zusammenhängen. Das gilt nicht, wenn und soweit diese Ansprüche auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Auftragnehmers beruhen.

Artikel 15 - Verfallsfrist

Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anders geregelt, ver-fallen sämtliche Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Leistungen des Auftragnehmers ste-hen, nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Zeitpunkt, in dem dem Auf-traggeber das Bestehen solcher Ansprüche bekannt wurde oder hätte bekannt werden müssen.

Artikel 16 - Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Auf alle Verträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
  2. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, sind für die Entscheidung aller Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer stehen, die staat-lichen Gerichte an dem Ort zuständig, an dem der Auftragnehmer seinen Sitz hat.
  3. Abweichend von der Regelung des vorstehenden Absatzes können Auftraggeber und Auftragnehmer sich auf eine andere Art der Streit-beilegung verständigen.

Copyright Jongbloed Fiscaal Juristen N.V. Marthalaan 5 7511 AZ Enschede