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Steuerliche Aspekte bei der Gründung einer niederländischen BV

Steuerliche Erfassung 

Ein neu gegründetes Unternehmen muss bei den niederländischen Steuerbehörden angemeldet und registriert werden. Vorläufig kann dies nur mit Hilfe eines dafür vorgesehenen Formulars gemacht werden. Dieses Formular wird häufig automatisch an die BV gesendet, nachdem der Notar die neue BV in das Handelsregister eingetragen hat. Dieses Formular ist auszufüllen und per Post an die niederländischen Steuerbehörden zu senden.  

Das Formular sollte eine Zusammenfassung der (künftigen) Aktivitäten enthalten. Auf Grundlage dieser Beschreibung legen die niederländischen Steuerbehörden fest, für welche Steuern die BV registriert werden soll. Für diese Steuern wird eine Steuernummer vergeben. Die folgenden Steuern sind besonders wichtig.  

Körperschaftssteuer 

Eine nach niederländischem Recht gegründete BV gilt als unbeschränkt steuerpflichtig für die niederländische Körperschaftsteuer(In den Niederlanden gibt es keine gesonderte Gewerbesteuer), auch wenn das Unternehmen tatsächlich im Ausland ansässig ist. Daher muss eine BV ihr weltweites Einkommen immer in den Niederlanden erklären. Auf der Grundlage von (unter anderem) Steuerabkommen kann das Abgaberecht der Niederlande eingeschränkt werden.  

Der Jahresgewinn einer BV wird auf der Grundlage der "guten Geschäftspraxis" ermittelt. Gewinne und Verluste werden nach dem Realitäts-, Realitäts- und Vorsichtsprinzip auf die einzelnen Geschäftsjahreverteilt. Verschiedene gesetzliche Regelungen machen eine Ausnahme von dieser Grundregel, zum Beispiel die maximale Abschreibung von Immobilien, die Zinsabzugsbeschränkungen für Darlehen und die Befreiung von empfangene Beteiligungserträge aus in- und ausländischen Beteiligungen.  

Im Folgenden werden die wichtigsten Merkmale der niederländischen Körperschaftssteuer erläutert.  

Steuerlicher Wohnsitz 

Ein nach niederländischem Recht gegründetes Unternehmen wird für steuerliche Zwecke immer als unbeschränkt steuerpflichtigund damit als in den Niederlanden ansässig betrachtet. Um jedoch von den niederländischen Steuerbehörden eine Wohnsitzbescheinigungzu erhalten, beispielsweise um die Vorteile eines Steuerabkommens in Anspruch nehmen zu können, gelten zusätzliche Bedingungen. In den Niederlanden muss es eine Mindestsubstanz geben. Nur wenn diese so genannte Substanz vorhanden ist, gilt das Unternehmen auch steuerlich als in den Niederlanden ansässig.  

Um als in den Niederlanden steuerlich ansässig zu gelten, ist es wichtig, dass das Unternehmen tatsächlich in den Niederlanden geführt wird. Der steuerliche Wohnsitz der Geschäftsführer ist in diesem Zusammenhang wichtig. Wenn nur im Ausland ansässige Geschäftsführer bestellt werden, können die Niederlande bestimmte Vergünstigungen im Rahmen von Steuerabkommen verweigern,da es möglich einer im Ausland ansässigen Gesellschaft betrefft und Substanz in den Niederlanden fehlt. 

Steuersätze 

Die niederländische Körperschaftssteuer hat zwei Stufenmit jeweils eigenen Steuersätzen. Die deutsche CIT besteht aus zwei Teilen, nämlich der Körperschaftsteuer (ca. 15,8%) und der Gewerbesteuer (ca. 15%, je nach Gemeinde). In Deutschland beträgt die Gesamtgewinnsteuer daher etwa 31 %. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in den Niederlanden nur die Körperschaftssteuer. Der Steuersatz hat 2 Stufen. Die Steuersätze  gelten für das Jahr 2022: 

Gewinn Tarif 

  • € 0 - € 395.000 15% 
  • € 395.001 > 25.8% 

Für 2023 wird die Grenze für den 15% Steuersatz wieder auf €200.000 gesenkt.  

Innovationsbox 

Zusätzlich zu den oben genannten Sätzen gibt es in den Niederlanden einen ermäßigten Steuersatz für Gewinne aus innovativen Tätigkeiten, auch Innovationsbox genannt.Wenn die Bedingungen erfüllt sind und die Innovationsbox angewendet werden kann, gilt ein Steuersatz von 9 %(2022). 

Investitionsabzug 

Wenn Investitionen in einen Vermögenswert getätigt werden, können in den Niederlanden steuerliche Erleichterungen in Anspruch genommen werden, wodurch Steuervorteile erzielt werden können. In den Niederlanden wird dies als Investitionsabzug bezeichnet. Das Gesetz sieht verschiedene Arten des Investitionsabzugs vor: 

  • Abzug für Energieinvestitionen 
  • Abzug für Umweltinvestitionen 
  • VAMIL 

Die Regelung wurde so konzipiert, dass bei Erfüllung der Bedingungen häufig ein zusätzlicher Prozentsatz der Investitionsbetrag angerechnet werden kann.  

Das Niederländische Schachtelprivileg 

Auch in den Niederlanden gibt es, zum Teil aufgrund der Mutter-Tochter-Richtlinie, ein Schachtelprivileg. Die Befreiung gilt für alle Gewinne und Verluste aus eine qualifizierte Beteiligung. Eine der Bedingungen ist, dass die Beteiligung mindestens 5 % betragen muss. Eine wichtige Ausnahme von der Anwendung der Beteiligungsfreistellung ist die Regelung für Liquidationsverluste. Unter bestimmten Bedingungen kann ein Liquidationsverlust vom Gewinn abgezogen werden. Diese Regelung gilt im Prinzip auch für ausländische Unternehmen. Allerdings wurden die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Regelung für Liquidationsverluste kürzlich erheblich verschärft. 

Beschränkungen des Zinsabzugs 

Im Prinzip können die Zinsen für Darlehen in den Niederlanden vom steuerlichen Gewinn abgezogen werden. Es gelten jedoch verschiedene Einschränkungen und Bestimmungen zur Vermeidung von Missbrauch. Die allgemeine (und erst kürzlich geänderte) Abzugsbeschränkung ist die sogenannte Earningstripping Regelung (ATAD 1). Dies bedeutet, dass die Zinsen in vollem Umfang abzugsfähig sind, wenn die gesamten (saldierten) Zinszahlungen 1 Million Euro nicht übersteigen. Wenn mehr Zinsen gezahlt werden, sind diese nur bis zu 30 % des EBITDA abzugsfähig.  In Deutschland gibt es schon seit 2008 eine ähnliche Regelung, die sogenannte Zinsschranke". Die Regelungen sind sehr ähnlich, haben aber nicht immer die gleiche Wirkung. 

Steuer auf die Dividende 

Die Niederlande erheben eine Quellensteuer von 15 % auf Gewinnausschüttungen einer in den Niederlanden ansässigen Gesellschaft an einen (in- oder ausländischen) Aktionär. In Steuerabkommen kann festgelegt werden, dass diese niederländische Quellensteuer begrenzt werden muss. Das Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland sieht vor, dass die Quellensteuer in einigen Fällen auf 10 % oder sogar 5 % reduziert werden muss. Auf der Grundlage des nationalen Rechts (Schachtelprivileg) oder des europäischen Rechts (Mutter-Tochter-Richtlinie) sind Dividenden öfters vollständig von der Quellensteuer befreit, so dass auf Gewinnausschüttungen eines in den Niederlanden ansässigen Unternehmens an seinen Anteilseigner keine niederländische Dividendenquellensteuer fällig wird.  

Umsatzsteuer 

Je nach Art der Tätigkeit, die das Unternehmen nach der Gründung ausüben wird, wird das Unternehmen für die Mehrwertsteuer registriert. Dies ergibt sich aus dem Antragsformular, das bei den niederländischen Steuerbehörden eingereicht wird, um das neu gegründete Unternehmen für die verschiedenen Steuern in den Niederlanden steuerlich zu registrieren. Wie in vielen anderen Ländern sowie auch in Deutschland, wird die Umsatzsteuer in den Niederlanden auf die Mehrwert erhoben. Die gezahlte Umsatzsteuer ist als Vorsteuer abzugsfähig oder erstattungsfähig.  

Lohnsteuer 

Wenn die neu gegründete BV Personal einstellt, gilt sie im Prinzip als steuerpflichtig für die Lohnsteuer, Sozialversicherungen und Arbeitnehmerversicherungen. Sobald Personal eingestellt wird, muss dies den niederländischen Steuerbehörden gemeldet werden und wird der BV eine Lohnsteuernummer zugeteilt. Die BV ist dann verpflichtet, eine Lohnbuchhaltung zu führen und eine monatliche Lohnsteuererklärung zu erstellen und abzugeben. Die BV ist verpflichtet, von den gezahlten Gehältern Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einzubehalten und abzuführen.   

Die niederländische Lohnsummensteuer weist eine Reihe von Sonderregelungen auf, von denen die so genannte 30 %-Regel wahrscheinlich die wichtigste ist.  Diese Regelung bedeutet unter anderem, dass 30 % des Gehalts steuerfrei gezahlt werden können, wenn ein Arbeitnehmer aus dem Ausland kommt und die Bedingungen der Regelungerfüllt sind.  

In grenzüberschreitenden Fällen haben außerdem Steuerabkommen oft einen großen Einfluss auf das Gehalt eines Arbeitnehmers. Wenn ein Arbeitnehmer in mehr als einem Land arbeitet und dieses Gehalt auch in mehr als einem Land steuerpflichtig ist, ist es möglich, die Steuersätze und Steuerbefreiungen in mehr als einem Land zu nutzen. Aus diesem Grund ist es oft vorteilhaft, in zwei oder mehr Ländern zu arbeiten und ein Arbeitnehmer erhält oft ein höheres Nettogehalt als wenn er nur in einem Land arbeitet, während sich sein Bruttogehalt nicht ändert. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland arbeiten. Wenn das Gehalt in mehreren Ländern besteuert wird, kommt es zu einem so genannten SalarySplit. Eine solche Situation kann oft steuerlich optimiert werden. Die tatsächliche Situation ist jedoch führend.  
Ab 2023 ist ein Salary Split für Geschäftsführer nicht mehr vorteilhaft.

Sozialversicherungspflicht 

Neben der Lohn- und Einkommenssteuer ist auch die Sozialversicherungspflicht wichtig. Wo eine natürliche Person in grenzüberschreitenden Fällen sozialversicherungspflichtig ist, ist in einer europäischen Verordnung geregelt. Diese Regelung besagt, dass eine Person nur in ein Land sozialversicherungspflichtig sein kann. Diese Verordnung enthält verschiedene Regeln zur Feststellung der Sozialversicherungspflicht. Die wichtigste Regel ist, dass eine Person in Prinzip in dem Land versicherungspflichtig ist, in dem sie ihre Tätigkeit ausübt. Anders verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer mindestens 25 % seiner Tätigkeit in seinem Wohnsitzland ausübt. In jedem Einzelfall muss sorgfältig geprüft werden, wo eine Person ihre Beiträge zu entrichten hat.   

Wenn man in mehreren Ländern arbeitet, wollen im Prinzip alle Länder Sozialversicherungsbeiträge auf das Einkommen der betreffenden Person erheben. Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass diese Person ihre Sozialversicherungsbeiträge in einem anderen Staat (oft das Wohnsitzland) zahlt, müss(sen)in dem anderen Staat oder den anderen Staaten keine Beiträge gezahlt werden. Mit einer so genannten A1-Bescheinigung kann eine Person nachweisen, dass sie in einem bestimmten Mitgliedstaat sozialversicherungspflichtig ist. In den Niederlanden kann eine A1-Bescheinigung bei der “Sociale Verzekeringsbank(SVB)beantragt werden. 

Zum Schluss 

In diesem Notizhaben wir die wichtigsten steuerlichen Folgen und zu beachtenden Punkte bei der Gründung einer niederländischen BV erörtert. Werden Sie als deutscher Unternehmer demnächst den Schritt in die Niederlande wagen und haben Sie dazu Fragen? Bitte kontaktieren Sie einen unserer Berater. Sie können Ihnen alles über die niederländischen Gesetze und Vorschriften sagen und Sie gegebenenfalls unterstutzen! 

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