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Steuergesetzpakket 2026

Zusammenfall der Werbungskostenregelung und der Abzugsbeschränkung für gemischte Kosten;

Anpassung der Möglichkeit, nicht verrechnete Steuern in der Körperschaftsteuer geltend zu machen;
Korrekturmaßnahme zum Urteil des Obersten Gerichtshofs (HR) in der Umsatzsteuer;
Änderung der Kleinunternehmerregelung in der Mehrwertsteuer;
Einspruch und Klage gegen eine Nullveranlagung in der Umsatzsteuer;
Ausweitung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Radiopharmazeutika;
technische Änderungen des Umweltsteuergesetzes;
Änderungen des Allgemeinen Zollgesetzes;
Klarstellung des Begriffs „Pflegekind“ für Zulagen;
Anpassung der ANBI-Regelung im Zusammenhang mit der Einführung eines Portals für die Veröffentlichungspflicht und eines Portals für die Aufsicht;
Auszahlung von Ansprüchen auf Zulagen nach Minderung der Rückforderung;
Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Zahlungsaufschub ohne Verzugszinsen bei stiller Einbringung in eine BV/NV zugunsten eines im Ausland ansässigen Anteilseigners;
Bekämpfung von Missständen in der Zeitarbeitsbranche;
Wiederherstellung der Bemessungsgrundlage für die Kraftfahrzeugsteuer;
Wiederherstellung des Zusammenhangs zwischen Kraftfahrzeugsteuer und provinzialen Zuschlägen;
Hinterbliebenenregelung für die Auswahl an der Pforte;
Änderungen Sonstige steuerliche Maßnahmen 2020.

Der vorliegende Gesetzentwurf beschränkt sich so weit wie möglich auf Maßnahmen, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten müssen oder aus Gründen der Durchführbarkeit vor diesem Datum im Staatsblatt veröffentlicht werden müssen. Dabei handelt es sich in der Regel nicht um Maßnahmen mit Auswirkungen auf den Haushalt.


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