Plan zur Bekämpfung Geldwäsche
Änderung des Gesetzes zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit dem Verbot von Barzahlungen für Waren über 3.000 Euro und der Erweiterung der Möglichkeiten des Informationsaustauschs zum Zwecke der Gatekeeper-Funktion (Geldwäscheplanungsgesetz)
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