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Gesetzentwurf zur Regelung des Gegenbeweises in Bezug auf die Steuerklasse 3

Mit der Gegenbeweisregelung bietet die Regierung eine zusätzliche Rechtswiederherstellung in Box 3. Steuerpflichtige erhalten die Möglichkeit, die tatsächlich erzielte Rendite nachzuweisen. Liegt dieser Betrag unter der zuvor festgesetzten pauschale Rendite, erhalten sie die zu viel gezahlte Steuer zurück. Dazu kommt ein Formular „Opgaaf werkelijk rendement“ (Angabe der tatsächlichen Rendite) , das ab Sommer 2025 verfügbar sein wird.

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