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Gesetz Aktionsplan Geldwäsche

Mit diesem Vorschlag werden Maßnahmen angekündigt, um die Bekämpfung der Geldwäsche wirksamer zu gestalten. Diese Maßnahmen erhöhen die Hindernisse für Geldwäsche, verbessern die Wirksamkeit der Sorgfaltspflichten und der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften und stärken die Ermittlung und Strafverfolgung. Die Maßnahmen des Aktionsplans zur Bekämpfung der Geldwäsche sind Teil der umfassenden Bemühungen der Regierung, die Integrität des Finanzsektors zu stärken, auch im Bereich der Prävention und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung.

Mit einer Änderungsvorlage(TK, 16) wurde der Gesetzentwurf so angepasst, dass von den vier im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen nur das Verbot für gewerbliche oder berufliche Händler, Transaktionen ab 3.000 Euro in bar durchzuführen, beibehalten wird.

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