Gesetz Aktionsplan Geldwäsche
Mit diesem Vorschlag werden Maßnahmen angekündigt, um die Bekämpfung
der Geldwäsche wirksamer zu gestalten. Diese Maßnahmen erhöhen die Hindernisse
für Geldwäsche, verbessern die Wirksamkeit der Sorgfaltspflichten und der
Überwachung der Einhaltung der Vorschriften und stärken die Ermittlung
und Strafverfolgung. Die Maßnahmen des Aktionsplans zur Bekämpfung der
Geldwäsche sind Teil der umfassenden Bemühungen der Regierung, die Integrität
des Finanzsektors zu stärken, auch im Bereich der Prävention und Bekämpfung
der Terrorismusfinanzierung.
Mit einer Änderungsvorlage(TK, 16) wurde der Gesetzentwurf so angepasst, dass von den vier im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen nur das Verbot für gewerbliche oder berufliche Händler, Transaktionen ab 3.000 Euro in bar durchzuführen, beibehalten wird.
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